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Buchungsfälle Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Lerne konkrete Buchungsfälle in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) kennen.

Einleitung

Regelmäßig erhalte ich Anfragen, welcher Betriebsausgaben- und Einnahmen ein Buchungsfall zuzuordnen ist. Daher habe ich die folgende Liste erstellt, welche ich kontinuierlich erweitere. Wenn Du einen Buchungsfall hast und Dir bei der Zuordnung unsicher bist, dann nehme mit mir Kontakt auf. Ich ergänze dann die Liste.

Welche Einnahmen und Ausgaben zu welchem Feld gehören, lässt sich meistens schon am Name erkennen. Zur Betriebsausgabe „Werbekosten“ gehören alle Ausgaben, die der Werbung dienen.

Wenn Du unsicher bist, schau in die Anleitung. Dort sind fast alle Felder der Anlage EÜR (inkl. Betriebsausgaben) erläutert. Tipp: Mit der Suchfunktion (Strg + F) kannst Du das PDF schnell nach einem Begriff durchsuchen.

Kannst Du eine Ausgabe keiner Betriebsausgabe zuordnen, dann nutze „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“.

Wenn Du Dir unsicher bist, dann kontaktiere Dein zuständiges Finanzamt. Die Mitarbeiter sind kompetent und helfen gerne weiter. Nutze das Angebot! Falls Du einen Steuerberater hast, kannst Du natürlich auch diesen fragen.

Liste der Buchungsfälle in der EÜR

  • Ausgaben für Leistungen, die Du einkaufst (von außen beziehst), um Deine eigene Leistung zu erbringen bzw. Dein Produkt herzustellen sind „bezogene Fremdleistungen„. Typisch für Fremdleistungen ist, dass Du Deinem Kunden die Ausgaben in Rechnung stellst. Fremdleistungen sind im Gegensatz zu „Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe“ (siehe unten) nicht physisch. Du kannst sie also nicht anfassen.
    • Beispiel:
      • Du beauftragst als Werbebüro einen Grafiker mit der Erstellung des Logos für Deinen Kunden
      • Du beauftragst als Maler einen Gerüstbauer für das Eindecken eines Hauses
      • Du beauftragst als Event-Veranstalter eine Catering-Firma oder eine Security-Firma
    •  Negativ-Beispiele: In den folgenden Beispielen beauftragst Du zwar eine externe Firma, aber die Aufträge sind durch Dein Unternehmen veranlasst und nicht durch den Kundenauftrag. Dies sind keine Fremdleistungen.
      • Du beauftragst einen Grafiker Dein Logo zu erstellen
      • Du beauftragst einen Gerüstbauer, Dein Firmengebäude einzudecken
      • Du beauftragst eine Catering-Firma, Deine Firmen-Eröffnungsfeier herzurichten
  • Ausgaben für Produkte, die Du weiterverkaufst (Handelsware)
    • Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten
  • Ausgaben für Rohstoffe und Hilfsstoffe zur Herstellung Deines Produkts. Der Übergang von Rohstoffen zu Hilfsstoffen ist gleitend. Rohstoffte bilden den Hauptbestandteil Deines Produkts (bspw. Holz beim Stuhl). Hilfsstoffe sind Nebenbestandteile, gehen jedoch auch in das Produkt ein (bspw. Nägel beim Stuhl). Zur Vollständigkeit: Roh- und Hilfsstoffe werden häufig mit Betriebsstoffen ergänzt. Betriebsstoffe, sind Stoffe, die nicht in das Produkt eingehen, aber zu deren Herstellung notwendig sind (bspw. Schmierstoffe wie Öl für die Maschinen). Im Gegensatz zu den Fremdleistungen (siehe eben) sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe physisch; Du kannst sie also anfassen.
    • Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten
    • Betriebsstoffe würde ich unter „übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ verbuchen
  • Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft
    • Ausgaben für eigenes Personal
  • Ausgaben für Miete, Mietnebenkosten
    • Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstück
  • Ausgaben für Kfz-Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken / Flugtickets, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Bahnfahrten
    • Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen
  • Ausgaben für private Krankenversicherung
    • gehören nicht die Anlage EÜR, sondern sind in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwendungen einzutragen
  • Ausgaben für ein abnutzbares, bewegliches und einer selbständigen Nutzung fähiges Wirtschaftsgut des Anlagevermögens mit Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 / 1.000 € (Bspw. 3D-Drucker, Akku-Schrauber)
  • Kosten für meine Excel-Vorlagen
    • geringwertiges Wirtschaftsgut
  • Kauf von Büchern, Magazinen, Zeitungen mit entsprechend beruflichem Hintergrund
    • Fortbildungskosten
  • Rundfunkgebühren (GEZ)
    • Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen
  • Design und / oder Druck von Visitenkarten, Flyern oder Website
    • wenn das Werbematerial für Dein Unternehmen ist, sind dies „Werbungskosten
    • wenn Du das Werbematerial für einen Kunden erstellst, weil Du bspw. ein Werbebüro betreibst, sind es „bezogene Fremdleistungen“ (siehe Fremdleistungen oben)
  • Hotel- und Übernachtungskosten
    • Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen
  • Wartung / Instandhaltung / Reparatur von Maschinen, Anlagen, Betriebsausstattungen (ohne Gebäude oder Kfz)
    • Erhaltungsaufwendungen
  • Software bis 250 €, Software-Abos
    • Laufende EDV-Kosten
  • Kosten für Beratung, Wartung und Reparatur von IT / EDV sowie Kosten für Hosting
    • Laufende EDV-Kosten
  • Bürobedarf, Porto, Fachliteratur
    • Arbeitsmittel
  • Kleingeräte, günstige Werkzeuge
    • Arbeitsmittel
  • Gebühren für Müllentsorgung
    • Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung
  • Porto, Einkauf von Verpackungen, Füllmaterial für Paketsendungen (gilt tendenziell für Unternehmen, die auch viel versenden)
    • Kosten für Verpackung und Transport
  •  Spenden
  • Alle Ausgaben, die Du keiner anderen anderen Betriebsausgabe zuordnen kannst, fallen unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“. Dies sind bspw.:

    • Arbeitskleidung
    • Ausgaben für Geldverkehr (bspw. Kontoführungsgebühren, Kosten für Kreditkarte, Bankgebühren)
    • Bürobedarf (Druckerpapier oder -patronen, Stifte)

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bitte berücksichtigte auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung regelmäßig etwas ändert.

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