Lerne in diesem Beitrag Ausgaben kennen, die keine Betriebsausgaben in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sind.
Als Unternehmer wirst Du auch mit Ausgaben in Kontakt kommen, die Du intuitiv Deinem Geschäft zuordnest, die allerdings nicht in die EÜR gehören.
Die EÜR dient der Ermittlung Deines Gewinns. Die folgenden Ausgaben mindern nicht Deinen Gewinn und sind daher keine Betriebsausgaben:
- Einkommensteuer, Gewerbesteuer
- Um jedoch die Übersicht zu behalten, sind in der Excel-Vorlage-EÜR Tabellen für die Vorauszahlungen vorgesehen, die Du pflegen kannst.
- Private Versicherungen wie Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitvers., Unfallvers.
- Einige Versicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
- Siehe Exkurs Einkommensteuer im Beitrag EÜR 1*1 Einleitung oder eBook Jahresabschluss als Einzelunternehmer
- Spenden
- Aufnahme und Tilgung von Darlehen
- Für Schuldzinsen siehe Beitrag: Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
- Unternehmerlohn
- Wenn Du Dir als Unternehmer jeden Monat Geld vom Konto nimmst, um davon Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, stellt dies keine Betriebsausgabe dar.
- Siehe dazu auch den Artikel Barbelege, Bank, Kasse in der Excel-Vorlage-EÜR
Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bitte berücksichtigte auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung regelmäßig etwas ändert.