In diesem Steuer-Spickzettel fasse ich wichtige Informationen (wie Termine, Freibeträge, Pauschbeträge, …) zur Einkommensteuererklärung und Buchhaltung 2026 kompakt zusammen.
Dieser Beitrag soll Dir einerseits helfen, bei der Erstellung der Einkommesteuererklärung und Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Jahr 2026 keine relevanten Punkte zu vergessen. Andererseits soll er Dir aufzeigen, welche Beträge, Pauschalen oder Fristen sich geändert haben.
Sollte das Thema EÜR und Einkommensteuer neu für Dich sein, starte mit der Beitragsserie EÜR 1*1, in der ich Dir Zusammenhänge aufzeige.
Den Spickzettel für 2023 findest Du unter Steuer-Spickzettel 2023.
Den Spickzettel für 2024 findest Du unter Steuer-Spickzettel 2024.
Den Spickzettel für 2025 findest Du unter Steuer-Spickzettel 2025.
Änderungen sind in grün dargestellt. Dies können Änderungen gegenüber dem Vorjahr sein. Aber auch Änderungen, die erst ab einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr gelten, da unterjährig ein spontanes Gesetzt auf den Weg gebracht wurde.
Änderungen füge ich grundsätzlich erst ein, wenn neue Gesetze verabschiedet sind, sodass der Artikel immer den aktuellen Stand widerspiegelt.
Stand 13.01.2026
Der Artikel hat den Stand vom 13.01.2026.
Zuletzt ergänzt wurde das Jahressteuergesetz 2025 sowie das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm.
Das sich für 2026 noch etwas halte ich für wahrscheinlich.
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Abgabetermin für die Steuererklärungen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
- ohne Steuerberater bis 31.07.2027 (bzw. der Montag danach)
- mit Steuerberater bis 29.02.2028
- Du schaffst die Frist nicht?
- Wenn Du die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nicht einhältst, kannst Du Zwangsgelder und Verzugszinsen bekommen.
- Um dies zu verhindern, kannst Du beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.
- Wie das geht, lernst Du unter Anleitung: Fristverlängerung für Steuererklärung in Elster beantragen
Einkommensteuer, Soli
- ESt.-Grundfreibetrag beträgt 12.348 EUR
- Solidaritätszuschlag-Freigrenze: 20.350 EUR
Zuletzt geändert durch das Steuerfortentwicklungsgesetz.
Wenn Du Deine Einkommensteuer ausrechnen möchtest, schau Dir die Excel-Vorlage zur Einkommensteuer + Soli an.
Kapitalerstragssteuer
- Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR
Arbeiten in der häuslichen Wohnung
- HomeOffice-Tagespauschale
- 6 EUR pro Tag
- maximal 210 Tage pro Kalenderjahr zulässig
- maximale Betriebsausgaben in Höhe von 1.260 EUR pro Kalenderjahr
- häusliche Arbeitszimmer
- eine HomeOffice-Jahrespauschale in Höhe von 1.260 EUR eingeführt.
- Lerne mehr über die 2023 umfassend reformierte Regelung unter:
Buchhaltung
- GWG-Grenze:
- 800 EUR netto
- entspricht 952 EUR brutto
- GWG-Sammelposten:
- 1.000 EUR
- Dauer: 5 Jahre
- Verpflegungsmehraufwendungen Deutschland
- Pauschale1 : 14 EUR
- Pauschale 2: 28 EUR
- Entfernungspauschale
- 38 Cent ab dem 1. Kilometer
- zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2025
- Geschenke an Geschäftspartner
- max 50 EUR pro Wirtschaftsjahr pro Geschäftspartner
- Wert ist netto bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern
- Wert ist brutto bei nicht bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern
- Private Kfz-Nutzung
- 0,25% Regelung für reine Elektrofahrzeuge
- bis 100.000 EUR Anschaffungswert (ab 30.06.2025)
- zuletzt geändert durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
- 0,25% Regelung für reine Elektrofahrzeuge
- Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos
- gilt bis 2035
- gilt für Fahrzeuge, die bis 31.12.2030 zugelassen werden
- zuletzt geändert durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
- degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge
- Arithmetisch-degressiven Abschreibung
- für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge ab 01.07.2025 bis 31.12.2027
- Abschreibungssätze:
- Jahr 1: 75 %
- Jahr 2: 10 %
- Jahr 3: 5 %
- Jahr 4: 5 %
- Jahr 5: 3 %
- Jahr 6: 2 %
- zuletzt geändert durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
- Sonder-AfA
- Gewinn im Vorjahr: < 200.000 EUR
- Sonder-AfA: 40%
- degressive AfA
- gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter
- angeschafft zwischen 01.07.2025–31.12.2027
- AfA-Satz: dreifacher linearer Satz, max. 30 %
- Wechsel zur linearen AfA möglich
- zuletzt geändert durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
- Umsatz- und Gewinngrenzen für Buchführungspflicht
- 2 Jahre in Folge
- Jahresumsatz: 800.000 Euro
- Jahresgewinn: 80.000 Euro
- Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung
- Gewerbe-Betrieb: 800.000 EUR
- Freiberufler: keine Grenze
- USt.Voranmeldung: Pflicht zur Abgabe
- Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr > 9.000 EUR -> monatlich
- Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr zwischen 2.000 EUR und 9.000 EUR -> quartalsweise
- Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr < 2.000 Euro -> keine
- zuletzt geändert durch das Bürokratieentlastungsgesetz
- USt.Erklärung und Voranmeldung für Kleiunternehmer
- Kleinunternehmer müssen ab 2024 keine USt.Erklärung oder USt.Voranmeldung abgeben
- Ausnahmen nach § 18 Absatz 4a UStG
- Kleinunternehmer-Grenze
- Umsatz im Vorjahr < 25.000 EUR
- tatsächliche Umsatz aktuelles Jahr < 100.000 EUR
- Übersteigt der Umsatz die Grenze von 100.000 EUR, findet ein sofortiger Wechsel der Besteuerung im laufenden Jahr statt.
- Die Kleinunternehmerregelung kann nicht bis zum Jahresende weiter genutzt werden wie bisher.
- Der Umsatz muss also entsprechend beobachtet werden.
- Aufbewahrungsfristen
- für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht
- 8 Jahre (bisher 10)
- E-Rechnung
- alle Unternehmen müssen E-Rechnungen annehmen
- alle Unternehmen dürfen E-Rechnungen erstellen und versenden
- kein Unternehmer muss E-Rechnungen erstellen und versenden
- mehr Infos unter E-Rechnungspflicht 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Steuervergünstigungen Kind
- Kinderfreibetrag beträgt 6.828 EUR
- Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt 2928 Euro
- Ergibt zusammen einen Freibetrag in Höhe von 9.756 EUR (für beide Elternteile zusammen)
- Kindergeld beträgt 259 EUR
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 EUR
- Ausbildungsfreibetrag beträgt 1.200 EUR
Zuletzt geändert durch das Steuerfortentwicklungsgesetz.
Sonderausgaben
Vorsorgeaufwendungen
- Aufwendungen für Altersvorsorge (Rentenversicherungen)
- werden seit 2023 zu 100% berücksichtigt (Höchstbetrag 26.528 EUR)
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Unfallsvers., Berufsunfähigkeitsvers., Haftpflichtvers. (Auto, privat, Gebäude), Basis-Kranken- und Pflegeversicherung
- Max Betrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen pro Jahr
- 2.800 EUR bei Selbständigen
- 1.900 EUR bei Angestellten
- Jedoch ist die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung immer voll anzuerkennen, auch wenn sie den Maximal-Betrag übersteigt
- Übersteigt die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung den Maximal-Betrag, hat dies zur Folge, dass die anderen Versicherungen keine Anerkennung finden.
- Vorauszahlungen von Krankenversicherungsbeiträgen waren in 2023 nach wie vor möglich.
- Das lukrative steuerliche Gestaltungsmodell stelle ich im Beitrag Steuer-Spar-Hack: Krankenversicherung-Beitrags-Vorauszahlung vor.
Übrige Sonderausgaben
- Kinderbetreuungskosten
- 80% der Kosten werden berücksichtigt
- max. 4.800 EUR
- Schulgeld
- 30% der Kosten werden berücksichtigt
- Spenden
- 100% der Kosten werden berücksichtigt
- Max. 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte
- Zuwendungen an politische Parteien: Max. 3.300 EUR
- zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2025
Außergewöhnliche Belastungen
außergewöhnliche Belastungen im Allgemeinen
- Kosten für:
- Krankheit, Kur, Prävention (soweit vom Arzt angeraten bzw. medizinisch begründet)
- Wiederbeschaffung Hausrat (bspw. nach Brand)
- Behinderungsbedingte Kosten
- Beerdigung
- Pflege
- Es ist der Teil der Kosten absetzbar, der die zumutbare Belastung übersteigt.
- Die zumutbare Belastung beträgt 1% bis 5% des Einkommens.
- Deine individuelle zumutbare Belastung kannst Du mit diesem Rechner ermitteln.
außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
- Kosten für Unterhalt
- Ausbildungsfreibeträge
- Behinderung ab 20% (Pauschbetrag)
- Betreuung eines nahen Angehörigen (Pauschbetrag ab Pflegestufe 2)
- Zivilprozesskosten, wenn die Existenzgrundlage gefährdet ist
- Haushaltshilfe / Handwerkerleistungen
- Geringfügige Beschäftigung im Haushalt
- 20% vom Betrag kann direkt von der ESt. abgezogen werden
- Max. 510 EUR (entspricht 2.550 EUR Kosten)
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt & haushaltsnahe Dienstleistungen durch Unternehmer
- 20% vom Betrag kann direkt von der ESt. abgezogen werden
- Max. 4.000 EUR (entspricht 20.000 EUR Kosten)
- Handwerker / Kosten für Modernisierung & Instandhaltung
- 20% vom Betrag kann direkt von der ESt. abgezogen werden
- Max. 1.200 EUR (entspricht 6.000 EUR Kosten)
- Teilweise auch bei Neubau möglich. Begünstigungen, wenn nach „Fertigstellung“.
- Geringfügige Beschäftigung im Haushalt
Ehrenamt
- Übungsleiterpauschale 3.300 EUR
- Ehrenamtspauschale 960 EUR
- zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2025
Photovoltaik
- Erträge aus Photovoltaikanlagen mit einer Bruttonennleistung von bis zu 30 kW, die nach dem 31.12.2024 angeschafft wurden, sind von der Ertragssteuer befreit.
- dies gilt für alle Gebäudetypen
- bis Ende 2024 galt diese nur für einige Gebäudetypten (bspw. Einfamilienhäuser)
- Beitreibst Du eine derartige Anlage darfst Du Dich mittlerweile auch durch einen Lohnsteuerfhilfeverein beraten lassen
150-EUR Gesundheitsbonus
Nimmst Du an einer Gesundheitsleistung Deiner Krankenkasse teil (bspw. Zahnreinigung oder Yoga-Kurs) und erhältst dafür eine Belohnung, ist diese Belohnung bis 150 EUR nicht zu versteuern. Diese Regelung war vorerst bis Ende 2024 befristet und wurde nun entfristet.
Private Veräußerungsgeschäfte
- sind steuerfrei, wenn der Gewinn die Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreitet.
Quellen
- Steuer-Spickzettel 2025 und 2024
- Jahressteuergesetz 2025 sowie das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
- Steuerfortentwicklungsgesetz
- Abgabefristen – Oberfinanzdirektion BaWü
- Bürokratieentlastungsgesetz
Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bitte berücksichtigte auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung regelmäßig etwas ändert.