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EÜR 1*1: Hintergrundwissen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Im Bereich EÜR 1*1 findest Du über 20 Beiträge, die Dir Schritt für Schritt praxisrelevantes Hintergrundwissen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Buchhaltung vermitteln. Dies ist der optimale Einstieg in die EÜR für Dich als Jungunternehmer. Aber er dient Dir auch als Nachschlagewerk.

Mein Anliegen

Ich habe den Bereich EÜR 1*1 erstellt, um Dich zu befähigen, Deine Buchhaltung selbständig durchzuführen. Ich möchte, dass Du den Umgang mit der Einnahmenüberschussrechnung beherrschst und verstehst, was das Finanzamt von Dir erwartet. Damit Du als Unternehmer schnell und einfach Deine Buchhaltung meisterst und Zeit für die wichtigen Dinge hast. Deine Produkte und Deine Kunden.

Mein Ansatz

Das deutsche Steuerrecht ist mitunter sehr komplex. Eine umfassende Abhandlung würde den Rahmen dieser Beiträge sprengen. Daher erkläre ich im Bereich EÜR 1*1 die Themen, von denen ich glaube, dass sie für die meisten Jungunternehmer relevant sind.

Nicht selten kannst Du als Unternehmer zwischen verschiedenen Methoden wählen. Hier beschränke ich mich gelegentlich darauf, lediglich eine, meist die einfachste Methode, zu erläutern. Wenn Dir dies nicht ausreicht, kannst Du selbständig weiter recherchieren. In den Steuer-Merkblättern und Checklisten findest Du zu vielen Themen ausführliche Erläuterungen und Beispiele.

Keine Steuerberatung

Ich bin Diplom-Kaufmann, aber kein Steuerberater. Bitte beachte daher, dass die Beiträge lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung darstellen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bspw. über eine Steuerberater-Hotline. Bitte berücksichtigte auch, dass das Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung einer permanenten Änderung unterliegt.

Übersicht

Der Bereich EÜR 1*1 ist systematisch aufgebaut. Du kannst die Beiträge nacheinander lesen oder Dich in ein Thema Deiner Wahl reinklicken.

Alle Beiträge

Antworte auf Angela,Dr.

44 Kommentare

  • Hallo Pierre,

    ich habe mir deine Vorlage-EÜR Version 2021 zugelegt und bin echt begeistert.
    Ich erledige damit meine komplette Buchhaltung für mein nebenberufliches Kleinunternehmen.

    Nun habe ich durch Zufall gelesen, das ich ja eigentlich die Möglichkeit habe meinen privaten Drucker, den ich seit 1 Jahr nur noch für das Kleinunternehmen benütze in mein Nebengewerbe mit aufnehmen. Dies gilt ja auch für andere private Gegenstände, die man man tagtäglich für sein Unternehmen verwendet.

    Hast du eine „Vorlage für Eigenbeleg“ bei Einlagewerte oder hab ich die einfach übersehen.

    • Hey Martin,
      das 1*1 gibt es (noch) nicht als Download. Aber Danke für die Anregung.
      Du musst Dich leider durch die Seiten klicken.
      VG Pierre

  • Hallo Herr Tunger,
    man lernt nie aus, und nichts ist so beständig wie die Veränderung.

    Ihre homepage kann vielen AnfängerInnen helfen, die Pflichten des Kaufmannstums verstehen zu lernen. Ich schnupperte mal so rein zufällig rein und konnte mein 1971 erworbenes Kaufmanns-Wissen renovieren und um Ihre preiswerte Software-Unterstützung erweitern.

    Zur Zeit versuche ich mich gerade in Linux, Debian 10, Version: XFCE, und habe auch GnuCash installiert, um mal so eben ein paar Buchungen durchzuführen. Leider bin ich noch nicht so weit fortgeschritten, dass ich da Ihre Excel-Tabelle (bzw. OpenOffice / LibreOffice für die EÜR direkt einbinden kann). Es wäre jedoch extrem hilfreich. Insbesondere deshalb, weil GnuCash vom Grundprinzip eine SQL-Datenbank unterstützt (bei HyperSQL-Datenbanken, wie PostgreSQL, bin ich mir nicht sicher, aber es könnte bestimmt etwas derartiges leicht entwickelt werden, damit dann der Sprung zum XBRL-Format bewältigt werden kann, welches bei ELSTER gefordert wird). Dieses könnte dann die Software-Investitionen der Jung-Unternehmer enorm entlasten.

    Nun bin ich als Pensionär (eines ehemals staatlichen technischen Betriebes) nicht mehr so hautnah am Pulsschlag der Zeit, aber ich meine, dass es hilfreich für viele JUn wäre, eine Querverbindung zwischen Ihnen und der deutschsprachigen Software-Entwicklergruppe von GnuCash anzuregen. Beide Seiten hätten daraus einen enormen Nutzen, welcher der Gemeinschaft zugute käme. (Die voll funktionsfähige Büro-Software-Landschaft für weniger als 50,00 € und ein gebrauchter PC mit Drucker für ca. 300,– €, Gründung für unter 1.000,– € war früher undenkbar.)

    Meine kurze flüchtige Aufnahme der von Ihnen verfaßten Anleitungen zur leichteren Aufgabenbewältigung für Freeläncer hat mich auf jeden Fall derartig begeistert, dass ich mich spontan zum Kauf der EÜR-Excel-Tabellen entschied (welche sich problemlos auch unter Linux mit LibreOffice-Tabellenkalkulation öffnen und unter dem Programm abspeichern läßt). Für die Unveränderbarkeit der Buchführung bietet dann GnuCash noch eine XML-Abspeicherungs-und-Log-File Funktion für die Speicherung von Daten nach deren Eingabe an. Somit wären dann auch die Probleme
    der Finanzverwaltung hinsichtlich der Veränderbarkeit (Datenmanipulation) im laufenden Buchführungsprogramm obsolete.

    Zumindest beim Datenbankprogramm von LibreOffice wird das PostgreSQL-Format als Standardvariante vorgeschlagen. Aber bis zur vollständigen Implementierung gibt es da noch einen großen Arbeitsberg zu bewältigen …

    Hiermit möchte ich Ihnen meinen herzlichen Dank für Ihre leicht verständliche Anleitung zum Erfüllen der gesetzl. Pflichten aussprechen. Aber genau genommen geben Sie jedem Anfänger (und auch Oldies) die Möglichkeit, die eigenen Finanzen bestens in den Griff zu bekommen, vorausschauend arbeiten zu können, und zu einer aussagekräftigen Basis gegenüber Banken und Versicherungen zu verhelfen. Und dieses waren und sind der Sinn und Zweck der kaufmännischen doppelten Buchführung seit der Erfindung 1494 durch den Italiener Luca Pacioli, dem Franziskaner-Pater und Gildemitglied und Lehrer der venezianischen Kaufmannsschaft.

    Es ist nicht vielen vergönnt Ihr Wissen in einer so verständlichen Art und Weise rüber zu bringen, so wie es Ihnen gelang. Nochmals meinen Dank dafür.
    Josef Overmann, Dipl.-Ing./Techn. Fernmelde-Oberamtsrat i.R./Kaufmann/Controller

    • Hallo Josef, vielen Dank die wertschätzenden Worte eines alten Hasens :) Schön, dass Dich meine Anleitungen motivieren und bilden. Auch ich konnte noch was lernen und weiß jetzt, wer Luca Pacioli ist. Und das Da Vinci bei ihm Mathe hatte.
      GnuCash kannte ich bisher nicht. Danke für den Hinweis. GnuCash basiert auf der doppelten Buchhaltung wie viele Steuer-Programme. Diese ist jedoch bei der EÜR nicht nötig und macht die Erstellung einer EÜR daher unnötig schwieriger. Ich bleibe erstmal bei meinen Excel-Vorlagen.
      Dem Thema der Unveränderbarkeit werde ich mich jedoch nächstes Jahr ausführlicher widmen.
      Viele Grüße und alles Gute … Pierre

  • Ganz wunderbar – es hat mir sehr geholfen und Durchblick gebracht, hab vielen lieben Dank für die tolle, kostenlose EÜR-Vorlage! Diese funktioniert übrigens auch in Numbers super bis auf die Monatsübersicht, von der ich mir nicht sicher bin, ob ich sie wirklich brauche. Ich werde in jedem Fall Deine Seite und die Vorlagen weiterempfehlen, ein echter Mehrwert. Toll finde ich, dass Du auch mal erklärst, dass Geldbuchungen vom Privat- auf das Geschäftskonto (um da überhaupt erstmal Geld drauf zu haben für kommende Betriebsausgaben) kein Problem und „Buchungsvorgang für die EÜR“ darstellen. Das mag für Profis logisch sein, ich hatte aber Kopfschmerzen deshalb, weil ich dachte, dass es ja eine Kontobewegung = Geldeingang darstellt und ich alle Buchungsein- und ausgänge immer irgendwie zuordnen/buchen muss. Aber in dem FAlle ja nun nicht, hab ich erleichtert gelernt.

    Zwei Fragen habe ich noch:

    1. Ich rechne ab und zu Fahrtkosten mit dem Privat-Pkw über die Pauschale 0,30€/km ab. In der EÜR, die ich dann einreichen muss, sei das angeblich Zeile 62 „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge“. Worunter würdest du sie jetzt buchen in Deiner TAbelle. Ich habe jetzt erstmal gebucht unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“. Richtig? Ich bin noch umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer.

    2. Würdest Du ein Projekt-Arbeitsbuch (sowas wie Moleskine, nur mit mehr Inhalt) unter „Arbeitsmittel“ oder eher unter „Unbeschränkt abziehbare BA“ buchen?

    Ich danke Dir im Voraus und generell. :D
    Weiter so bitte!

    Liebe Grüße
    Dina

  • Ich bin sehr sehr dankbar, dass ich auf Pierres Seite gestoßen bin!
    Es hat mich in meiner Buchhaltung sehr weit gebracht!
    Ich hatte, was Steuern, die richtige Führung von Buchhaltung nicht einen blassen Schimmer gehabt. Seine einfache Erklärungen und Anleitungen, auch die Antwort auf meine vielen Fragen ist promt da, haben den Finanzamt-Steuern-Buchhaltung-Dschungel in mir gelichtet! Vielen vielen Dank!

  • Hallo Pierre!

    Was für eine großartige Seite.
    Wochenlanges Suchen im Internet hätte ich mir sparen können, wenn ich Deine Seite früher gefunden hätte.

    Und dann auch noch so ein spitzenmäßiger persönlicher Support.

    Vielen Dank und mach auf alle Fälle weiter so!

    Herzliche Grüße

    Sonja

  • Hallo Pierre,
    vielen Dank für diese tolle Seite!

    In einigen Punkten konntest Du mir wirklich sehr weiterhelfen.
    Vielleicht auch bei diesem Problem (?)

    Mein Sohn möchte sich mit einer Sattelzugmaschine (40t LKW) im Transportgewerbe selbstständig machen.
    Vermutlich wird er nationalen und internationalen Fernverkehr fahren;
    oft Sonntagabend losfahren und erst Freitagabend oder Samstagvormittag wieder in seinem Wohnort sein.

    Wäre diese Abwesenheit für die Gewinnermittlung seines Betriebes wie eine Geschäftsreise (Stichwort „Verpflegungsmehraufwendung“), welche den Gewinn des Unternehmens verringert, zu behandeln?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freune – vielen Dank!

    Viele Grüße
    Bettina

    • Hallo Bettina,

      das ist sehr speziell.
      Da muss ich leider passen.
      Aber die IHK vor Ort kann da eventuell weiterhelfen.

      VG Pierre

  • Hallo Pierre, wenn ich mit der EÜR am 1. Jan. anfange, übernehme ich die Kontenbestände der Bank aus dem Vorjahr, sowie die AfA Werte für das neue Jahr.
    Nun habe ich Lagerbestände (Handelsware) warum übernehme ich nicht diese Bestände?

    • Hallo Wolfgang,

      in der EÜR werden nur Einnahmen und Ausgaben erfasst. Anfangsbestände bei Bank und Lagerbestände sind nicht relevant. Jedoch musst Du den Restbuchwert des Anlageguts übernehmen, um die AfA zu ermitteln.

      VG Pierre

  • Danke Pierre für die Mühe und die sehr wichtigen Informationen, die du ins Netz gestellt hast. Deine Tipps sind sehr wertvoll und hilfreich. Die Hilfe, die ich bekam, möchte ich nicht missen. Alles sehr übersichtlich und userfreundlich. Auch für solche Anfänger und Finanzbanausen, wie mich, die die ersten, ernsthaften Schritte in die Selbstständigkeit gewagt haben, war es super easy anwendbar.

    Langer Rede kurzer Sinn – lange im Netzt recherchiert und etwas klareres nirgendwo gefunden und klar… jede Menge Geld gespart :-) Merci!!!

    Herzlichst!
    Magdalena

    • Hallo Michael,

      ich unterstelle an dieser Stelle, dass das Arbeitszimmer im privaten Bereich auch vorhanden wäre, wenn die Person nicht unternehmerisch tätig wäre. Insofern entstehen die Kosten tendenziell nicht durch die Selbständigkeit, sondern eher privat.

      In der BWA wird die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens betrachtet, daher fließen die „privaten“ Kosten nicht mit ein. In der EÜR werden diese Kosten berücksichtigt, da sie für die ESt. relevant sind.

      Aber es wäre auch richtig, die Kosten zu berücksichtigen, da ja das Zimmer auch anderweitig genutzt werden „könnte“. Du kannst sie also gerne mit einfügen.

      VG Pierre

  • Auch von mir ein Dankeschön…
    Bin sehr am Rotieren hier mit der Steuer und fühlte mich von der Steuerbereaterin nicht besonders gut beraten und muss trotzdem einen mindestens halben Lohn dafür ausgeben…
    Jetzt will ich es zumindest mit dieser EÜR mal selbst versuchen…
    Die Angaben hier machen mir Mut.
    Vielen Dank, Dagmar

  • Als Kleinunternehmer (Musiker) hatte ich bisher damit nichts zu tun, da es über ein Steuerbüro problemlos lief. Aber nun will das Finanzamt Details, was aufwändig ist. Es war gut und hilfreich, zu lesen bei Ihnen, dass es so etwas wie diese ExcelEÜR gibt. Dennoch warte ich ab, wie sich alles klären lassen wird mit Steuerbüro und Finanzamt, wobei es um die Jahre 2014 und 2015 geht.
    D. Lochschmidt

  • Hallo Pierre,

    ich kann mich der Lobpreisung nur anschließen! Momentan befinde ich mich im ersten Jahr meiner freiberuflichen Tätigkeit und muss nun nach Abschluss meines Studiums feststellen, dass man an der Hochschule doch nur auf die Kunst, nicht jedoch auf die Arbeit vorbereitet wird. Deine Infos fügen momentan vorhandenes Halbwissen und Erinnerungen an Bücher sinnvoll zusammen, über die Zeit werde ich wohl sogar Verständnis und Überblick erreichen! Besten Dank dafür.

    Es muss nicht alles haftbar sein, was du an Infos veröffentlichst. Das finde ich gut und richtig so, schließlich muss man als Selbstständiger lernen, selbstständig zu arbeiten und sich vertrauenswürdige Informationen aus mehreren Quellen zu erarbeiten.

    Daumen hoch für deine Arbeit!
    Beste Grüße & vielen Dank!

  • Hallo Pierre.

    Auch ich möchte mich herzlichst bei Dir bedanken. Deine persönliche Hilfe und Deine Art, Komplexes einfach zu erklären, sind für mich Kleinunternehmer mehr als hilfreich und in der Art beispiellos.

    Eine Sache, von der ich glaube, dass sie auch für andere interessant ist, ist das Thema GEZ.

    Wie wird dies steuerrechtlich behandelt? Wenn jemand GEZ-pflichtige Endgeräte wie PC, Fernseher oder Radio betrieblich nutzt, kann er die GEZ Gebühr geltend machen.

    Gelten hier auch 19%? Wenn man ein Home-Office hat, müssen die Kosten dann in die Tabelle „Arbeitszimmer“?

    Viele Grüße und nochmal vielen Dank!

    • Hallo Dietrich,

      Danke für das Feedback. Freut mich sehr.

      Zu GEZ:
      Wenn es zu GEZ-Beiträgen auf Grund Deiner betrieblichen Tätigkeit kommt , sind dies Betriebsausgaben. Betrieblich veranlasst. Also: Büro, Firmenfahrzeuge für die Mitarbeiter, etc.

      Wie es sich verhält, wenn der Beitrag wie im Home-Office gemischt veranlasst ist, kann ich nicht genau sagen. Ich würde es in der EÜR unter „Beiträge, Gebühren, Abgaben, Versich.“ verbuchen oder unter Arbeitszimmerkosten.

      Das Finanzamt oder Google kann Dir da aber bestimmt weiterhelfen.

      Wenn Du mehr in Erfahrung bringst, teile es doch mit mir / uns.

      VG Pierre

    • Hallo Pierre.

      Nach einer Woche leider immer noch keine Antwort vom Finanzamt zur GEZ. Nun habe ich mal mein altes Steuerbüro befragt.

      Generell sind Kosten zur GEZ absetzbar, wenn die Geräte betrieblich genutzt werden.

      Wenn man ein Home-Office unterhält, sind die Kosten anteilig anzugeben, also genau wie die Hausratversicherung und die Miete zu dem häuslichen Arbeitszimmer.

      Wenn die Geräte in einem rein betrieblich genutzten Gebäude stehen, ist die Sache ja eh klar. Die Beiträge wären dann komplett betriebliche Ausgaben.

      Viele Grüße
      Dietrich

    • Hallo zusammen.

      Kleiner Nachtrag zur GEZ, damit niemand meinem Ratschlag folgt.

      Nach eigenständiger Recherche und einem Telefonat mit dem Finanzamt hat sich herausgestellt, dass man die GEZ Gebühr nicht abführen kann, wenn man ein Home-Office unterhält!

      Also auch nicht anteilig! Genaueres im § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz.

      Gruß
      Dietrich

  • Hallo Pierre,

    ich habe eine Frage und hoffe, du kannst mir dabei weiterhelfen.
    Und zwar geht es um die Veräußerung von Grund und Boden bei einem §4 Abs.3-Gewinnermittler.
    Der Veräußerungserlös beträgt 50.000€ und die eine Hälfte wurde in einem Wirtschaftsjahr als Anzahlung geleistet und der Rest im nächsten Wirtschaftsjahr.
    Ist jetzt in WJ1 die Anzahlung als Betriebseinnahme zu erfassen und im WJ2 der Restbetrag abzüglich Buchwert zu erfassen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Sascha

    • Hallo Sascha,

      zu Veräußerung von Grund und Boden kann ich keine Aussage machen. Da kannst Du nur einen Steuerberater konsultieren.

      Gutes Gelingen … Pierre

  • Hallo Pierre,

    das deutsche Steuerrecht, inkl. der betriebswirtschaftlichen Regelungen, sind an Komplexität wohl kaum zu übertreffen.

    Ich bin Ing. und habe ein nebenberufl. Ingenieurbüro aufgemacht. Eigentlich verabscheue ich diese ganzen Regelwerke und Zahlen.

    Deine Seite ist für jemanden wie mich, quasi optimal. Du hast die Gabe, komplexe, wohl absichtlich von der Beamtenschaft kompliziert geregelte Sachverhalte, übersichtlich, knapp und klar verständlich darzustellen.

    Wirklich klasse und großes Lob dafür.

    Du bist der „natürliche“ Gegner aller teuren und unnötigen Steuerberater. Logisch, wenn’s richtig komplex wird, geht’s wohl nicht ohne. Aber Dank Deiner Erklärungen, findet auch der normale Mensch mit Realschul-Abschluss in Eigenleistung wenigstens zur einer simplen EÜR.

    Vielen Dank dafür.

    Leo Steffens, München

    • Hallo Leo,

      vielen, vielen Dank für das Lob.
      Das freut mich wirklich sehr.

      Dass ein erfahrener Steuerberater bei komplexen Sachverhalten hilfreich sein kann, sehe ich ähnlich.

      Aber bis dahin geht auch einiges in Eigenregie.
      Ich gebe mein Bestes, Dich / Euch dabei zu unterstützen.

      VG und weiterhin frohes Schaffen,
      Pierre

    • Hallo Heike,

      toller Artikel. Danke dass Du den Link da gelassen hast. 2 sichten auf die selbe Thematik sind nicht verkehrt.

      LG und bis bald … Pierre

  • Hallo Pierre,
    kann ein StB eigentlich Gebühren für eine Einnahmen-Überschussrechnung in einer Sparte verlangen, wenn es keine Einnahmen gibt? Die Ausgaben werden von einer Sparte übernommen, für die es eine EÜR gibt …
    Herzlichen Dank für die Mühe,
    Tom

    • Hallo Tom,

      die Frage kann ich Dir nicht beantworten. Mit den Steuerberater-Gebühren kenne ich mich nicht aus. Ich bin kein Steuerberater.

      VG Pierre

  • Lieber Pierre Tunger,

    welch ausfürhliche und hilfsreiche Beschreibung für EÜR. Die EÜR Aufgabe hat mir fast in Verzweiflung gebracht. Jetzt habe ich wieder Mut und Optimismus. Vielen Dank!

    Beste Grüße
    Dyan

  • Lieber Pierre Tunger,
    sehr nützlicher und absolut verständlicher Beitrag zur EÜR zwischen Gewinnermittlung und Verortung Der persönlichen Krankenversichrungsbeiträge.
    Anlage Versorgungungsausgaben

    Sommerliche Grüße
    Angela

  • Hallo Pierre,

    vielen Dank für den Text. Es ist bei weitem die beste Erklärung über Einkommensteuererklärung, die ich bis jetzt gelesen habe (und ich habe viele gelesen).

    Eine Frage hätte ich noch. Als selbständiger: wie möchtet das Finanzamt, dass ich die Angaben in der EÜR-Anlage beweise? Oder brauche ist sie nicht zu beweisen?

    Vielen Dank noch mal!

    Carlos.

    • Hallo Carlos,

      freut mich, dass Du den Artikel so gut findest. Deswegen habe ich ihn geschrieben, da mir andere Artikel aus dem Netz auch immer zu stückhaft waren und ich gerne eine Übersicht erstellen wollte, aus der auch die ganzen Zusammenhänge hervorgehen.

      Zu Deiner Frage: Du brauchst lediglich die EÜR einreichen. Deine betrieblichen Rechnungen musst Du nicht als „Beweis“ mitschicken. Wenn das Finanzamt diese sehen will, dann wird dies im Rahmen einer Betriebsprüfung geschehen.

      Du musst jedoch teilweise Belege zu den Ausgaben einreichen, die Du im privaten Teil der Einkommensteuererklärung (nicht im Rahmen der EÜR) angibst. Beispiele wären hier: Spendenbelege, Nachweis über Vorsorgeaufwendungen (Unfallversicherung, Lebensversicherung), Kinderbetreuungskosten. Wenn Du Beträge in die entsprechenden Felder bei Elster einträgst, erscheint ein Hinweisfeld, welches Dich darauf hinweist, dass Du Belege mit einreichen musst.

      Ich hoffe, ich konnte helfen.

      Beste Grüße … Pierre

    • Hallo Benjamin … die kommen im Laufe der Woche raus … einfach wieder vorbeischauen … Beste Grüße … Pierre

Cover-Anleitung-Jahresabschluss

Meistere Deinen Jahresabschluss!

In dieser Anleitung leite ich Dich als Einzelunternehmer Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuer-Erklärung. Du lernst Handlungsspielräume kennen und kannst diese für Dein Unternehmen nutzen.


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